Die Aufsichtspflicht der BBG Herford beginnt
a) beim Training
zum festgesetzten Startzeitpunkt der Trainingseinheit mit Betreten der Sporthalle
b) bei Heimspielen
zum festgesetzten Treffzeitpunkt mit Betreten der Sporthalle
c) bei Auswärtsspielen
mit Übergabe des Minderjährigen am Abfahrtstreffpunkt zur vorgegebenen Zeit
Die Aufsichtspflicht der BBG Herford endet
a) bei Training und Heimspielen
zum festgelegten Ende des Trainings bzw. zum Ende des Spiels mit Verlassen der Sporthalle.
b) bei Auswärtsspielen
bei Rückankunft an dem vorher bekanntgegebenen Ort.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Aufsichtspflicht vor Betreten und nach Verlassen der Sporthalle (Umkleidekabinen, An- und Abreise) bei den Erziehungsberechtigten liegt.
Das Betreten der Sporthallen ist nur bei Anwesenheit eines Übungsleiters gestattet.